Im ersten Teil dieses Beitrags haben wir zusammengefasst, welche Risiken beim Kauf von günstigen Import-Bikes aus dem Ausland bestehen. Weitere zu berücksichtigende Punkte erfährst du hier:
Trotz fehlender Kennzeichnung und Prüfsiegel gelangen Billig-Bikes durch Inserate vermeintlicher Privatleute oder über Briefkastenfirmen mit verschleierten Importwegen ins EU-Inland. Ein Risiko hoher Strafzölle wegen illegal eingeführter Fahrzeuge umgehen diese dubiosen Firmen. Manchmal sitzen die Verkäufer auch ganz offiziell in China oder in der Schweiz. Noch dazu sind viele der Import-Fahrräder nicht zulassungsfrei. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Denn was aussieht wie ein Pedelec, kann sich schnell als Kraftfahrzeug herausstellen, das eine Straßenzulassung benötigt.
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Streng genommen ist ein E-Bike ein Zweirad mit Motor, das auch ohne Pedalieren von selber fährt. Damit ist es rechtlich gesehen ein Mofa. Der Begriff wird umgangssprachlich jedoch synonym zum Pedelec verwendet. Genau wie bei einem Fahrrad sind beim Pedelec weder Führerschein, noch Prüfbescheinigung, Versicherung oder Mindestalter notwendig. Daher darf dieses Zweirad nicht schneller als 25 km/h fahren, ermöglicht durch die sogenannte progressive Tretunterstützung: Je schneller man in die Pedale tritt, desto weniger wird man vom Motor unterstützt. Dieser darf die maximale Nenndauerleistung von 250 W nicht überschreiten. Ab 25 km/h erfolgt damit keinerlei elektrische Unterstützung mehr. Die Schiebehilfe darf nicht über 6 km/h kommen.
Das S-Pedelec, auch als Schweizer Pedelec bekannt, ist dagegen etwas schneller: Hier ist eine Motorleistung bis 450 W erlaubt, die Antriebsunterstützung darf bis zu 45 km/h betragen. Rechtlich gesehen fällt es unter die Kleinkrafträder. Das bedeutet, ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B und ein Helm sind Pflicht. Das Speed-Pedelec ist je nach Bundesland ab 15 oder 16 Jahren erlaubt. Auf Radwegen darf es nicht benutzt werden.
Bei den ausländischen Preiskrachern werden all diese Kriterien oft nicht erfüllt: Der Fahrradmotor ist beispielsweise mit mehr als den zulässigen 250W ausgestattet oder die Trittunterstützung läuft auch bei Geschwindigkeiten über 25 km/h weiter. Ein eindeutiges Merkmal: Am Lenker findet sich ein Gasgriff wie bei einem Motorrad. Damit ist das Gefährt in rechtlicher Hinsicht ein Kraftfahrzeug.
Die Konsequenzen der Nutzung eines solchen Fahrzeugs sind teilweise schwerwiegend: Radler müssen mit Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie das nicht versicherte KFZ auf Fahrradwegen und oder im Straßenverkehr nutzen. Sogar der Verlust der Fahrerlaubnis kann drohen. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden oder Sachschaden haftet keine Versicherung.
Lieber auf Nummer sicher gehen: Ist kein CE-Zeichen oder der Zusatz EN 15194 zu sehen, heißt es Finger weg. Ein hochwertiges E-Bike bietet eine bessere Leistung, eine längere Lebensdauer und ein insgesamt angenehmeres Fahrerlebnis. Es ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt und für mehr Sicherheit, Komfort und Freude am Radfahren sorgt. Viele Hersteller bieten Rabattaktionen mit deutlich reduzierten E-Bikes an oder haben technisch einwandfreie B-Ware im Shop. Wen ein Kratzer am Rahmen nicht stört, wird auch bei diesen generalüberholten Angeboten sicher fündig.
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Wir haften nicht für Fehlinformationen. Die im Artikel genannten Informationen sind von den Lesenden gegebenenfalls nachzuprüfen.