Beleuchtung für Fahrrad | pentagonsports.de
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Licht an! Laut §67 Abs.1 StVZO aus dem Jahr 2013 müssen Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers entweder mit einem Dynamo (5W, 6V), mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
In dieser Kategorie findest du StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung und Reflektoren in jeder Preisklasse. Dank der neuen LED Technologie sind Batterielampen leichter, heller und kompakter geworden. Ob du die Beleuchtung mit Akku oder Dynamo betreiben möchtest, hängt von den jeweiligen Anforderungen des Fahrrads an das Licht ab. Nabendynamos sind im Gegensatz zu alten Felgendynamos viel effizienter, wartungsärmer und störungsunanfälliger. E Bike Lampen werden zumeist über den Fahrradakku betrieben.

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